Rechtsberatung

Für die Mitglieder der Landesgruppe Wien bietet die GdG-KMSfB in allen dienst-, pensions- und besoldungsrechtlichen Fragen jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag eine Rechtsberatung ohne Terminvereinbarung in der Zeit von 16.30 bis 18.00 Uhr an. In den Weihnachts-, Semester- und Osterferien findet keine Rechtsberatung statt. Im Juli/August nur Dienstag und Donnerstag.

Lohnsteuerberatung

Jeden Montag von 16.30 bis 18.00 Uhr gegen Voranmeldung unter
der Tel.-Nr. 01/31316-83650.
Während der Schulferien entfällt die Lohnsteuerberatung.

Pensionsberatung

Jeden Donnerstag (außer während der Schulferien) von 16.00 bis 18.00 Uhr nur gegen Terminvereinbarung unter der Tel.Nr. 01/31316-83650.

Rechtsschutz

Unentgeltliche Gewährung von Rechtsschutz in Angelegenheiten, die mit dem Lehr -, Arbeits-, oder Dienstverhältnis unmittelbar im Zusammenhang stehen, wie

  • Rechtsberatung
  • Durchführung von Interventionen
  • Vertretung vor den zuständigen Gerichten, Ämtern oder Behörden
  • Rechtshilfe in Exekutions -, Konkurs -, oder Ausgleichsverfahren
Voraussetzungen:
  • Mindestens 6 Monatsvollbeiträge (Beitragsrückstand nicht länger als 2 Monate)
  • Keine andere Stelle (z.B.Rechtsanwalt) vorher mit der Vertretung in der gleichen Rechtssache betraut wurde

Über die Gewährung des Rechtsschutzes, die Dauer und den Umfang entscheidet das geschäftsführende Organ der Gewerkschaft GdG-KMSfB.

Die Vertretung erfolgt grundsätzlich durch Beauftragte der Gewerkschaft GdG-KMSfB."

Rechtsschutzansuchen sind grundsätzlich und fristgerecht über die Hauptgruppen an das Rechtsreferat einzubringen.