... nur der Kollektivvertrag garantiert Ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld!
Der Kollektivvertrag sichert Ihre Rechte als ArbeitnehmerIn. Wussten Sie beispielsweise, dass Sie ohne Kollektivvertrag keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld hätten? Der Kollektivvertrag regelt aber noch eine Reihe anderer Dinge, wie die Bezahlung von Überstunden, Schutzbestimmungen bei Kündigung, Zulagen, Prämien, Reisegebühren, Freizeitansprüche und vieles mehr. Entgegen weit verbreiteter Meinungen gibt es keine gesetzlichen Gehalts- oder Lohnerhöhungen. Auch diese werden bei den Kollektivvertragsverhandlungen von Ihrer Gewerkschaft für Sie ausverhandelt. Derzeit gibt es mehr als 1.400 geltende Kollektivverträge. Durch die Verhandlungen wird jährlich eine Lohnsumme von zwei Mrd. Euro bewegt.
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