Die Rechte der Arbeitnehmer erhalten - die Zukunft mitgestalten.
Mitbestimmen – Mitgestalten
Unter Mitbestimmen verstehen Gewerkschaften, dass die ArbeitnehmerInnen als diejenigen, die von wirtschaftlichen Entscheidungen betroffen sind, auch am Zu-Stande-Kommen dieser Entscheidung teilhaben müssen.
Die 13 Gewerkschaften sind die Säulen, auf denen das Gebäude der Gewerkschaftsbewegung steht, deren Basis wiederum die Organisation der Mitglieder im Betrieb durch einen Betriebsrat, eine Personalvertretung oder einen Jugendvertrauensrat darstellt. Sie sind die gewählten VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen und nehmen die wirtschaftlichen, personellen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigten wahr.
Ihr Beitrag als Mitglied
Täglich 4 Minuten und 48 solidarische Sekunden bei einer 40-Stunden-Woche – das ist Ihr Beitrag als Gewerkschaftsmitglied. Denn grundsätzlich beträgt der Mitgliedsbeitrag ein Prozent des Bruttoeinkommens. Für Lehrlinge, SchülerInnen, Studierende, Arbeitslose etc. gelten Sondervereinbarungen. Über die exakte Höhe des Mitgliedsbeitrages gibt Ihnen gerne Ihre zuständige Gewerkschaft Auskunft.
Ihr Vorteil als ÖGB - Mitglied >>>


