Der ÖGB bietet seinen Mitgliedern ein spezielles Service für den Fall, dass während der Berufsausübung ein Schadensfall auftritt, für den der Dienstgeber nicht haftet: Den ÖGB-Berufsschutz (vormals Millionenschutz).
Dieser beinhaltet:

Wer von dem Berufsschutz (vormals Millionenschutz) profitieren kann

Zwischen der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten und der Wiener Städtischen Wechselseitigen Versicherung wurde mit Wirksamkeit vom 1.1.1984 ein Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, der ab Diensteintritt allen Mitgliedern der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten nachstehenden Versicherungsschutz gewährt.

Neben der Erfüllung Ihrer Schadenersatzverpflichtung übernimmt der Versicherer auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr der von einem Dritten erhobenen Ansprüche und die entsprechenden Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Dritte, sowie die Kosten Ihrer Verteidigung in einem Strafverfahren.