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Die Remuneration aus Anlass des Dienstjubiläums beträgt:

  • a) bei einer Dienstzeit von 25 Jahren . . . . 2 Monatsbezüge
  • b) bei einer Dienstzeit von 40 Jahren . . . . 4 Monatsbezüge
  • c) bei einer Dienstzeit von 50 Jahren . . . . 6 Monatsbezüge

Als Grundlage für die Berechnung des "Jubiläumsgeldes" wird jener Monatsbezug herangezogen, der für den Monat gebührt, in den das Dienstjubiläum fällt.
Die Remuneration nach 40 Dienstjahren gebührt schon nach 35 Dienstjahren,wenn der Bedienstete aus dem Dienststand ausscheidet und zu diesem Zeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hat.

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