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FAQ
Für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr (bzw. bis zum 26. Lebensjahr) gebührt monatlich eine Kinderzulage. Die Kinderzulage ist ein Bezugsbestandteil und wird nach Höhe der Wochenstundenverpflichtung ausbezahlt! Bei einer Wochenstundenverpflichtung von 35 Stunden bekommt man daher nur EUR 12,71 Kinderzulage! Nur bei Vollbeschäftigung wird eine Kinderzulage in der Höhe von EUR 14,53 pro Kind ausbezahlt!
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