Arbeiterkammer als gesetzliche Interessensvertretung muss handeln können25.11.2010
GdG-KMSfB: Gesetzesentwurf für Registrierung ist überfällig
Der Bundesfrauenausschuss der GdG-KMSfB (Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe) begrüßte heute, Dienstag, bei seiner Tagung in Linz die Bereitschaft der Arbeiterkammer, die Registrierung der Gesundheitsberufe durchzuführen. Noch fehlt allerdings der notwendige Gesetzesentwurf. "Die Interessensvertretungen haben ihre Aufgabe erledigt, wie es das Ministerium im Vorfeld verlangt hatte. Jetzt muss der Gesetzgeber handeln, damit die gesetzliche Interessensvertretung die Registrierung vollziehen kann", stellten die Funktionärinnen des GdG-KMSfB-Bundesfrauenausschusses fest. Ein entsprechender Entwurf ist möglichst rasch zu erstellen und ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden |
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