Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) hat sich am Montag (6. Dezember) in Brüssel gegen eine Verlängerung des Mutterschutzes über die in Österreich geltende Regelung hinaus ausgesprochen. "Einer Verlängerung über 16 Wochen hinaus können wir nicht zustimmen", sagte Hundstorfer beim Treffen der europäischen Sozialminister.
Eine Verknüpfung mit einem obligatorischen Vaterschaftsurlaub, wie ihn das EU-Parlament vorgeschlagen hat, lehnen Hundstorfer und die meisten anderen Minister ebenfalls ab. Sie sprachen sich vielmehr für mehr Flexibilität und stärkere Berücksichtigung der bereits bestehenden und gut eingeführten Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedsländern aus. Der belgische Ratsvorsitz will nun bis Jahresende einen neuen Kompromissvorschlag vorlegen.
"Ich sehe für Österreich beim Mutterschutz keinen Handlungsbedarf", so der Minister zur APA, und verwies auf die in Österreich geltende Regelungen, die einen Elternkarenzurlaub von 16 Wochen bei 100 Prozent Bezahlung des Durchschnittslohnes der letzten 13 Monate, ein 24 Monate-Kindergeld und das Recht auf Teilzeitarbeit bis zum siebenten Lebensjahr des Kindes vorsehen, wobei es bei der Elternkarzenz noch die Wahlmöglichkeit zwischen Müttern und Vätern gebe. Man müsse das Gesamtpaket sehen, und Österreich sei hier gut ausgestattet.
Hundstorfer diskussionsbereit
Das EU-Parlament hatte zuletzt vorgeschlagen, den Mutterschutz europaweit auf 20 Wochen bei voller Bezahlung auszuweiten und zusätzlich einen obligatorischen und vollbezahlten Väterurlaub von zwei Wochen verlangt. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag lautete auf eine Verlängerung der bisher 14 Wochen auf 18 Wochen, wobei die volle Bezahlung nur empfohlen wurde.
Auch wenn Österreich selbst keinen Änderungsbedarf sehe, sei es bezüglich einem europaweiten Mindeststandard diskussionsbereit, so Hundstorfer weiter, da es auch Länder gebe, die schlechter gestellt seien. Eine Verlängerung sollte den Mitgliedsländern vorbehalten bleiben.
Hundstorfer begrüßt zwar auch die vorgeschlagenen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, primäres Ziel der Mutterschutzrichtlinie sollte aber die Sicherheit und der Schutz von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen und deren Kindern sein, und weniger die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, so der Minister. Dafür gebe es bessere Instrumente wie etwa die Gleichbehandlungsrichtlinie. Auch die Einbeziehung eines nichtübertragbaren Vaterschaftsurlaubes in diese Richtlinie lehnt Hundstorfer ab.