Behinderte Kinder: Patientenanwälte gegen EntwurfWien, 07.02.2011
In der "Kind als Schaden"-Debatte mahnten am 7. Februar die österreichischen Patientenanwälte zu mehr Sachlichkeit. "Falsche Interpretationen und Behauptungen haben die öffentliche Diskussion in eine völlig falsche Richtung gelenkt", so Sprecher Gerald Bachinger. Daher forderte die ARGE Patientenanwälte den Gesetzgeber zu einem Neubeginn auf. Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) endet am 23. Februar. Die geplante Initiative zu einer Änderung des Schadenersatzrechtes (SchRÄG 2011) fuße auf einem falschen Verständnis der Judikatur, hieß es in der Aussendung. Bachinger: "Der Oberste Gerichtshof hat deutlich gemacht, dass aufgrund einer Fehldiagnose während der Schwangerschaft nicht das Kind selbst der Schaden ist. Es geht lediglich um den Ersatz von Unterhaltsaufwendungen." Aus einer Fehleinschätzung und Hastigkeit heraus, sorge nun ein formulierter Gesetzesentwurf voller Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten unnötig für Aufregung. Eine Regelung der Materie sei zwar überfällig und wichtig, um den Gerichten klare rechtliche Grundlagen zu geben, so Bachinger. "Wir fordern aber statt Schnellschüssen aus der Hüfte, die Thematik in einer fachlich tiefgehenden und moderierten Diskussion zu beleuchten." Am derzeitigen Entwurf kritisieren die Patientenanwälte vor allem, dass de facto ein zivilrechtliches Haftungsprivileg für Ärzte in der Pränatalmedizin geschaffen wird. Es sei völlig unverständlich, dass eine spezielle Berufsgruppe im Gesundheitswesen nicht für Verstöße gegen ihre Sorgfaltspflichten, ja nicht einmal für vorsätzliches Vorgehen, einstehen solle. Bachinger: "Die Schadenersatzpflicht für das eigene Tun hat auch eine präventive und verhaltenssteuernde Funktion und ist daher unumgänglich für die Behandlungsqualität." Eine Fehldiagnose sei zudem nicht nur ein Aufklärungsfehler, wie die Autoren des Entwurfes fälschlich annehmen, sondern ein klassischer Behandlungsfehler. "Dafür eine vollständige Haftungsbefreiung zu gewähren, läuft dem Rechtssystem zuwider", fügte er hinzu. Man befürchte bei der Möglichkeit Diagnosen zu verschweigen einen "Rückfall in tiefsten ärztlichen Paternalismus". |
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