Pflege: Gesamtaufwendungen knapp vier Mrd. Euro

Wien, 16.03.2011

Bund und Länder sind sich bei beim Pflegefonds einig. Nach Informationen der APA wird der Pflegefonds mit knapp 700 Mio. Euro bis 2014 dotiert. Zwei Drittel der Aufwendungen trägt der Bund.

Der Gesamtkostenaufwand der öffentlichen Hand im Pflegebereich liegt laut Schätzungen der Hilfsorganisationen derzeit bei zirka 3,8 Mrd. Euro. Sowohl Bund wie auch die Länder wenden derzeit knapp 1,9 Mrd. Euro pro Jahr auf. Dazu kommen noch Kosten der Länder für den Behindertenbereich von rund 554 Mio. Euro. Das geht aus aktuellen Berechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt hervor, die der APA vorliegen.

Bis 2020 erwartet die BAG eine Gesamt-Kostensteigerung von 1 Mrd. Euro. Durch den am Mittwoch von Bund und Ländern vereinbarten Pflegefonds sollen nun jene Mehrkosten von Ländern und Gemeinden, die bis 2014 entstehen, abgedeckt werden. Insgesamt ist dieser Topf für die Jahre 2011 bis 2014 mit 685 Mio. Euro dotiert, danach soll es eine Lösung über den kommenden Finanzausgleich geben.

Der Bund kommt für das Bundes-Pflegegeld auf, die Kosten beliefen sich dafür laut BAG im Jahr 2009 auf 1,88 Mrd. Euro. Bei den Ländern macht das Pflegegeld mit Aufwendungen von 361,7 Mio. Euro nur einen Teil der Kosten aus. Der weitaus größte finanzielle Brocken betrifft hier den Bereich der Sachleistungen, für die Länder und Gemeinden alleine zuständig sind. Die Aufwendungen der Gemeinden sind in den Berechnungen der BAG allerdings nur zum Teil miterfasst, da es hier keine vollständigen Daten gibt.

Für die Pflegeheime fließen laut BAG jährlich rund 1,1 Mrd. Euro aus den Kassen der Länder. Weitere 15 Mio. werden für teilstationäre Einrichtungen aufgewendet, für betreutes Wohnen kommen die Länder mit weiteren 40,6 Mio. Euro auf. Mobile Betreuung schlägt laut BAG pro Jahr mit 351,7 Mio. Euro zu Buche (ebenfalls Ländersache).

Für die Zukunft prognostiziert die BAG in Summe eine Steigerung der Kosten um 1 Mrd. Euro bis ins Jahr 2020. Der Großteil davon betrifft die Sachleistungen und damit Länder und Gemeinden. Demnach wird hier aufgrund des demografischen Wandels bis 2020 ein Mehraufwand von rund 342 Mio. Euro auftreten, für den Ausbau der Sachleistungen rechnet die BAG mit einem Mehraufwand von knapp 250 Mio. Euro. Das Pflegegeld werde den Schätzungen zufolge Mehrkosten in der Höhe von mehr als 380 Mio. Euro ausmachen.

In Österreich beziehen derzeit mehr als 430.000 Personen Pflegegeld (Bund und Land). Mit 85 Prozent davon wird der Großteil der Betroffenen (rund 365.000 Personen) zu Hause versorgt. 15 Prozent (rund 65.000 Personen) der Pflegegeld-Bezieher leben laut Daten der Träger-Vereinigung in Pflegeheimen. Bei den zu Hause Versorgten dominiert mit 61 Prozent (265.000 Personen) die Betreuung ausschließlich durch Angehörige.

Bei 20 Prozent (ca. 85.000 Personen) werden auch Pflegedienste herangezogen. Eher gering ist die Bedeutung der 24-Stunden-Betreuung, diese nehmen nur vier Prozent (ca. 15.000) der Pflegegeld-Bezieher in Anspruch.

Die Zahl der Pflegegeldbezieher ist erneut gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr erhielten im Jänner 2011 mit 359.521 Beziehern um 4.183 Personen (plus 1,2 Prozent) mehr Personen Bundespflegegeld als im Jänner 2010. Das geht aus den aktuellen Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger hervor. Zu den Bundespflegegeldbeziehern kommen noch mehr als 65.000 Betroffene, die ihr Pflegegeld von den Ländern beziehen.

Von den zuletzt 359.521 Beziehern waren 240.150 Frauen, 119.371 Männer. 76.302 Bezieher entfielen auf Stufe 1, 120.033 auf Stufe 2, 59.567 auf Stufe 3, 51.653 auf Stufe 4, 33.038 auf Stufe 5, 12.472 auf Stufe 6 und 6.456 auf Stufe 7. Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Pflegebedarf nach Stunden. Die Gesamtzahl der Pflegegeldbezieher (Bundes- und Landespflegegeld) liegt bei mehr als 430.000 Personen.

Anspruch auf Bundespflegegeld haben Personen, die eine Pension der Sozialversicherungen oder eine Beamtenpension des Bundes beziehen. Landespflegegeld können u.a. jene Betroffene beantragen, die Bezieher von Sozialhilfe oder einer Beamtenpension eines Landes bzw. einer Gemeinde sind.