Parteien und Regierung
Einflussnahme auf die Staatstätigkeit
In Österreich verfügen der ÖGB und die Gewerkschaften über Einfluss im Bereich der Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Gerichtsbarkeit (Judikative):
Aus einem Naheverhältnis zu den Parteien, weil alle im Parlament vertretenen Parteien durch ihnen nahe stehende ÖGB-Fraktionen im Parlament vertreten sind. Auf Grund dessen sind auch Parlamentsabgeordnete gleichzeitig Gewerkschaftsfunktionäre, wodurch sich der Zugang zu Regierungsfunktionen
eröffnet. Auf Grund der Delegierung von Arbeitnehmervertretern in die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit wirkt der ÖGB auch an der staatlichen Rechtssprechung mit.Darüber hinaus sind praktisch alle Funktionäre der Arbeiterkammern von den Gewerkschaften gestellt und die den Arbeiterkammern zukommenden Mitwirkungsrechte sind de facto Einflusschancen des ÖGB.
Die Arbeiterkammern besitzen z.B. das Recht der Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen und wirken als Vertretung der Arbeitnehmer in zahlreichen paritätischen Gremien mit.
Der ÖGB und die Gewerkschaften versuchen, den Staat und die Gesetzgebung zu beeinflussen in den Bereichen:
Arbeitsbedingungen: gesetzliche Regelungen schaffen hierfür Mindestnormen, die unabhängig von weiter gehenden kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarungen bestehen.
Im Bereich der Fiskal- und Geldpolitik drängen sie auf eine Nachfrageorientierung, um so Einkommen und Beschäftigung zu erhöhen.
Schließlich streben sie nach gesetzlichen Regelungen, die den gewerkschaftlichen Einfluss gegenüber dem Staat und den Unternehmen sichern und ausbauen.
Dieser letzte Bereich kann auch unter dem Begriff "Demokratisierung der Wirtschaft" zusammengefasst werden.
Zurück >>>