Gründung des überparteilichen ÖGB
Der ÖGB wurde im Jahre 1945 gegründet. Im April 1945 trafen sich sozialdemokratische, kommunistische und christliche Gewerkschafter und gründeten eine einheitlichen Gewerkschaftsorganisation mit dem Namen „Österreichischer Gewerkschaftsbund“ (ÖGB).
1947 wurden das neue Betriebsrätegesetz und das Kollektivvertragsgesetz im Nationalrat beschlossen und dem ÖGB die Kollektivvertragsfähigkeit zuerkannt. Bereits in diesem Jahr überschritt die Mitgliederzahl des ÖGB die Millionengrenze.
Im Zuge des ersten ÖGB-Bundeskongresses 1948 konstituierten sich damals 16 Fachgewerkschaften, das Organisationsstatut wurde beschlossen und der Vorstand gewählt.