Die younion _ Die Daseinsgewerkschaft – Hauptgruppe II konnte für die Teilzeitbeschäftigten folgenden Verhandlungserfolg erzielen.
WAS IST NEU:
Die neue Regelung sieht für die Abgeltung von Mehrstunden, die an Sonn- und Feiertagen bzw. im Nachtdienst zwischen 22.00 und 06.00 Uhr von Teilzeitbeschäftigten geleistet wurden – und nicht innerhalb der nächsten drei Monate in Freizeit konsumiert werden konnten – Folgendes vor: Abgeltung mittels Normalstundensatz zuzüglich 100 %igem Aufschlag (1:2) als Freizeit, monetär oder gemischt.
FÜR WEN:
Für alle Bediensteten, die vor dem 31.12.2017 (DO 1994 / VBO 1995) ein Dienstverhältnis zur Stadt Wien begründet haben.
AB WANN GILT DIESE REGELUNG:
Ab sofort. Zusätzlich konnten wir, als younion – Team Gesundheit – Hauptgruppe II, durchsetzen, dass die neue Regelung rückwirkend mit 01.04.2019 in Kraft tritt. Somit werden deine Mehrstunden rückwirkend nachverrechnet und ausbezahlt.
WANN WERDEN DIE RÜCKWIRKENDEN MEHRSTUNDEN AUSBEZAHLT:
Wenn uns Informationen über den genauen Zeitpunkt der Auszahlung von der Dienstgeberin bekannt sind, informieren wir umgehend.
Download: Flyer – Abgeltung Teilzeitbeschäftigte