Pflege als Schwerarbeit – sachliche Klarstellung
Pflege ist eine körperlich und psychisch hochbelastende Tätigkeit. Das wird jetzt in der Schwerarbeitsverordnung berücksichtigt. Diese Belastung besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit im Schicht-, Nacht- oder ausschließlich im Tagdienst ausgeübt wird, sofern ihre Tätigkeit nicht überwiegend administrativen oder verwaltungstechnischen Aufgaben zuzuordnen ist.
Mit 1. Jänner 2026 wurden die Ziffer 5 der Schwerarbeitsverordnung geändert.
In den vergangenen Wochen haben sich zahlreiche Pflegekräfte aus mehreren Bundesländern an uns gewandt, nachdem sie von der Pensionsversicherung die Auskunft erhalten hatten, dass eine Anerkennung von Schwerarbeit der Ziffer 5 ausschließlich bei 12 Arbeitstagen im Schichtdienst möglich sei.
Diese Auskunft ist unrichtig.
Das zuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat hierzu eine klare rechtliche Klarstellung vorgenommen und bestätigt:
Konkret bedeutet dies:
• Die Pflege in unmittelbaren Kontakt mit den zu pflegenden Personen, muss mindestens 50 Prozent des Arbeitszeitausmaßes, aber zumindest 4 Stunden pro Tag betragen.
• Die notwendige Anzahl an Schichtdienst-Arbeitstagen pro Monat wurde von 15 auf 12 reduziert.
• Liegt kein Schichtdienst vor, sind 15 Arbeitstage pro Monat erforderlich.
• Die Ausübung einer Nachtarbeit ist dabei nicht erforderlich.
Schwerarbeitspension:
Voraussetzungen für Pflegekräfte
Ein Pensionsantritt ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ist möglich, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vorliegen von 540 Versicherungsmonate (= 45 Versicherungsjahren) und
- mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (= 10 Jahre) in den letzten 20 Jahren
Bei der Berechnung der erforderlichen Versicherungszeiten werden nicht ausschließlich durchgehende Erwerbszeiten berücksichtigt. Anrechenbar sind unter anderem:
- Zeiten der Kinderbetreuung
- Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung ab einem Beschäftigungsausmaß von 50 Prozent
Bedeutung der Anerkennung
Die Aufnahme der Pflege in die Schwerarbeitsverordnung stellt eine wesentliche pensionsrechtliche Anerkennung der außergewöhnlichen körperlichen und psychischen Belastungen dar, denen Pflegekräfte über viele Jahre hinweg ausgesetzt sind.
Beratung und Unterstützung
Die örtlichen Gewerkschaftsvertretungen stehen jederzeit für Informationen, Beratung und unterstützende Begleitung zur Verfügung.
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