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Jahresarchiv 2021

Gehaltsverhandlungen für 2022 abgeschlossen

Mit 01. Jänner 2022 steigen die Bezüge im Durchschnitt um drei Prozent.

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

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Am 2. Dezember konnten wir mit der Bundesregierung die Gehaltsverhandlungen für das Jahr 2022 abschließen. Wir einigten uns auf eine Erhöhung mit sozialer Staffelung. Die geringeren Bezüge werden um 3,22 Prozent und die höheren Bezüge um 2,91 Prozent angehoben. Die Zulagen und Nebengebühren steigen um drei Prozent.

Die Gemeinde Wien hat dieses Ergebnis nun übernommen. Im Detail bedeutet das:

  • Die Gehälter der Beamtinnen und Beamten der Gemeinde Wien und die Gehälter der in einem vertraglichen Dienstverhältnis stehenden Bediensteten der Gemeinde Wien werden (unter Beachtung bestehender Vereinbarungen und soweit keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist) mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 um 2,85 % und danach um 6,40 Euro erhöht. In Verordnungen oder Gesetzen vorgesehene zusätzliche Gehaltsbestandteile werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 um 2,85 % erhöht.
  • Die ruhegenussfähigen Zulagen, Nebengebühren und Vergütungen, die in einem Gesetz oder in einer Verordnung in Eurobeträgen ausgedrückt sind, werden (unter Beachtung bestehender Vereinbarungen und soweit keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist) mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 um 3 % erhöht.
  • Die sich aus Punkt 1 ergebende Erhöhung des Gehalts der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V des Schemas II wird für den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 RVZG 1995 sowie für den Anwendungsbereich des § 19 Abs. 4 und des § 25 Abs. 4 UFG 1967 einvernehmlich mit 3 % festgelegt.
  • Die in § 89 Abs. 1 und 5 W-BedG sowie in § 112 Abs. 1 W-BedG geregelten Beträge werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 um 3 % erhöht.
  • Abweichend von Punkt 2 werden die in Nebengebühren- und Vergütungsregelungen vorgesehenen Tagessätze, die der steuerfreien Entgeltart „Tagesgeld“ zuzurechnen sind, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 nicht erhöht.

Die für die Verhandlungen relevante Inflation (Oktober 2020 bis September 2021) wurde durch Wirtschaftsexperten mit 2,1 % errechnet und durch die Bundesregierung und younion _ Die Daseinsgewerkschaft außer Streit gestellt.

Das Besoldungsabkommen wurde durch younion-Vorsitzenden Christian Meidlinger und Stadtrat Jürgen Czernohorszky bereits unterschrieben.

Wir bedanken uns für die Unterstützung!

Christian Meidlinger zur erfolgreichen Gehaltsverhandlung 2022.

 

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Presseaussendung: Ist eine Zwangsmaßnahme wirklich ihre Antwort auf den Hilferuf des Gesundheits- und Pflegepersonals, Minister Mückstein?

Die Ankündigung der Impfpflicht für das Gesundheitspersonal durch Minister Wolfgang Mückstein am vergangenen Freitag kam überraschend und völlig entgegen jeder Kommunikation der vergangenen Wochen. Die beiden größten zuständigen Gewerkschaften reagieren nun scharf.

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Für Edgar Martin, Vorsitzender Hauptgruppe II in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, und Reinhard Waldhör von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), ist eine freiwillige, 100%ige Durchimpfungsrate beim Gesundheitspersonal wünschenswert, aber derzeit aus mehreren Gründen nicht zu erreichen.

„Aktuell ist die Impfrate in diesem Bereich schon hoch, aber viele den noch nicht Geimpften sagen, sie warten auf den Todimpfstoff. Andere hatten bei den beiden vorangegangenen Impfungen Nebenwirkungen und zeigen sich nun skeptisch. Aber auch vielen bereits Geimpften stößt sauer auf, dass man das Gesundheitspersonal nun wie Soldaten in einen Krieg schicken möchte – nach dem Motto: ihr habt ja eine besondere Verpflichtung dazu. Während manche politische Verantwortungsträger die Stimmung weiter aufheizen können und so die Impfrate in der Gesamtbevölkerung weiter niedrig halten, will man nun mit Zwang das Gesundheitspersonal verpflichten. Damit ist das Recht auf Selbstbestimmung dahin. Das Personal soll retten und als moralisches Beispiel fungieren“, erklären Reinhard Waldhör und Edgar Martin.

Und weiter: „Am Mittwoch haben unsere Kolleginnen und Kollegen in Spitälern und Pflegeheimen mit der Aktion ‚5nach12‘ die größte, bundesweite Protestaktion der Beschäftigten im Gesundheit-, Pflege und Sozialbereich der zweiten Republik veranstaltet. Tausende Beschäftigte verwiesen durch einen ‚Walk-out‘ auf ihre Arbeitssituation, den eklatanten Personalmangel und stellten sich hinter die Forderungen nach mehr Personal, eine Ausbildungsoffensive und einer fairen Bezahlung.“

Die sofortige Antwort des Ministers war zu diesem Zeitpunkt eine Bitte durchzuhalten. Zwei Tage später kam als Reaktion nicht der verlangte Gesprächstermin, sondern die Ankündigung einer Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal!

Reinhard Waldhör und Edgar Martin: „Am meisten ärgert uns die Vorgehensweise, das Nicht-Kommunizieren. Dem betroffenen Gesundheitspersonal wird etwas vor die Füße geworfen und dann taucht man ins Wochenende ab. Jene, die seit 2 Jahren alles gegeben haben und sich von Welle zu Welle schleppen, bleiben mit dem Gefühl zurück wieder einmal nicht wahrgenommen zu werden. Die Menschen in den Gesundheits- und Pflegeberufen habe das chaotische COVID Management auszubaden.“

Das Ergebnis einer schnellen Online-Umfrage am Wochenende mit rund 1.500 TeilnehmerInnen verwundert daher nicht. Zwei Drittel der Befragten sprechen sich gegen eine Impfpflicht beim Gesundheitspersonal aus.

„Da waren mit Sicherheit geimpfte MitarbeiterInnen beteiligt. Es zeigt nur, dass Zwang nie die richtige Lösung sein kann. Wir wissen jetzt schon, dass uns einige genau deswegen verlassen werden. Das hat auch das Beispiel Italien gezeigt, rund 5% haben das Gesundheits- und Pflegesystem verlassen.“

Aber genau hier liegt der Unterschied zu Soldaten. „Es ist eben die letzte Möglichkeit sich selbstbestimmt der Impfpflicht und dem Zwang entgegenzustellen. Wer uns verlässt ist nicht fahnenflüchtig. Aber jede einzelne Fachkraft fehlt und werden wir noch schmerzlich bereuen. Bei einer ähnlichen Rate in Österreich wären wir aktuell am Ende“, so Waldhör und Martin abschließend.

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DEMO FÜR GESUNDHEITSREFORMEN!

Protestmarsch der Jugend am 9.11.2021 um 13.30 Uhr in Wien

Den Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege (PA/PFA/DGKP) und der medizinisch, therapeutischen und diagnostischen Gesundheitsberufe (MTDG) reichts! Sie gehen auf die Straße!

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WANN: DIENSTAG, 9.11.2021, 13:30 UHR
TREFFPUNKT: WIEN MITTE „THE MALL“ (LANDSTRASSER HAUPTSTRASSE)

Unter dem Motto „Gesundheitskollaps – Und die Bundesregierung schaut zu“ fordern die YOUNG younion, die Junge GÖD, die Jugend der Gewerkschaft gpa und die Jugend der Gewerkschaft vida lautstark Reformen ein. Es braucht unter anderem:

  • Mehr Ausbildungsplätze im Bereich der Pflege und der MTDG
  • Anreize für Quereinsteiger*innen (Implacementstiftung, …)
  • Pflege mit Matura (Ausbau des BHS Modells)
  • Stipendiensysteme (Zugang zu FKS erleichtern)
  • Finanzielle Entschädigung während der Ausbildung (in Theorie und Praxis ) für ALLE Auszubildenden in den Gesundheitsberufen
  • Transparenten und berufsbegleitenden Zugang zum Bachelorstudium in der Gesundheits- und Krankenpflege (PFA DGKP)
  • Flächendeckende Adaptierungen der Rahmenbedingungen
  • Eine einheitliche Personalbedarfsberechnung
  • Dienstplanverlässlichkeit und –flexibilität
  • Die lange versprochene Bonuszahlung – für ALLE Mitarbeiter*innen im Gesundheitssystem (einschließlich Auszubildenden und den Kolleg*innen in den Blaulichtorganisationen)

Sarah Kroboth, Referentin für alle in Ausbildung in der Hauptgruppe II in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wir wollen nicht länger zusehen, wie die Bundesregierung durch ihr Nichtstun das Gesundheitssystem in den Kollaps führt. Die längst überfällige Pflegereform ist in den Schubladen verschwunden. Die einzigen Ideen, die am Tisch liegen, sind absurd. Das ist zum einen die Pflegelehre und zum anderen das ‚Fachkräfterauben‘ aus anderen Ländern. Das funktioniert einfach nicht.“

„Die Bundesregierung muss endlich auf die Betroffenen hören und unsere Forderungen schleunigst umsetzen!“  Edgar Martin, Vorsitzender der Hauptgruppe II

Der Protestmarsch startet bei Wien Mitte und führt über das Gesundheits- und Finanzministerium zum Heldenplatz, wo eine Abschlusskundgebung stattfindet. Auch die Jugendabteilungen der GÖD, der Gewerkschaft gpa und der Gewerkschaft vida mobilisieren ihre Mitglieder.

Edgar Martin, Vorsitzender der Hauptgruppe II: „Meine Kolleg*innen in Ausbildung sind die, die später alles ausbaden müssen, was die Bundesregierung jetzt fahrlässig unterlässt. Ich lade alle Kolleg*innen aus den Gesundheitsberufen ein, sich dem Protestmarsch anzuschließen. Die Bundesregierung muss endlich auf die Betroffenen hören und unsere Forderungen schleunigst umsetzen!“

ACHTUNG: Bei der Demo gilt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet). Während der Demo ist bitte permanent eine FFP2 Maske zu tragen – vor allem wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann!

Folder „Gesundheitskollaps – Und die Bundesregierung schaut zu!“ (PDF, 1 MB)

younion _ Die Daseinsgewerkschaft distanziert sich ausdrücklich von allen Formen des rechten Gedankengutes!

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Berufskrankheit - Covid-19-Erkrankung unbedingt melden!

Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus!

Infektionskrankheiten – und damit auch COVID19 – können, wenn sie durch Ausübung der Beschäftigung verursacht sind, als Berufskrankheit anerkannt werden. Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit durch Infektion mit dem Coronavirus sind jedenfalls Fälle zu melden, in denen ein positiver Labortest vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

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Infobox
Wann Covid als Berufskrankheit anerkannt werden kann:
-) Die Ansteckung muss mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Arbeit passiert sein.
-) Sie muss in einem Unternehmen passiert sein, in dem ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht: u.a. Krankenhaus, Kuranstalt, Pflegeheim, Apotheke, Schule, Kindergarten, Justizanstalt.
-) Es muss ein Antrag bei der Unfallversicherung gestellt werden.

 

Die Meldung kann sowohl von der Dienststelle, als auch vom zuständigen Arzt, an die dafür vorgesehenen Stellen übermittelt werden. Kommt die Meldung von der Dienststelle ist diese im Zuge des Dienstweges an die MA2 zu übermitteln.  

  • Bei Beamtinnen und Beamten ist die Meldung an das Unfallfürsorgereferat der MA2 zu übermitteln. (Formular der AUVA oder der BVAEB verwenden)
  • Bei Vertragsbediensteten, mit Diensteintritt vor 01.01.2001, ist die Meldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und nachrichtlich an das Referat besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA2 zu übermitteln. (Formular der AUVA verwenden)
  • Bei Vertragsbediensteten, mit Diensteintritt nach 31.12.2000 (sowie bei Lehrlingen), ist die Meldung an die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und nachrichtlich an das Referat besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA2 zu übermitteln. (Formular der BVAEB verwenden)

Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt bei Vertragsbediensteten dem Unfallversicherungsträger bzw. bei Beamtinnen und Beamten der MA2.

Bitte verwenden Sie für die Meldung die Formulare des jeweiligen Unfallversicherungsträgers.

An wen können Rückfragen in Unfallfürsorgeangelegenheiten und im Zusammenhang mit Meldungen eines Dienst- bzw. Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gerichtet werden?

  • Beamtinnen und Beamte: Für Rückfragen steht das Referat Unfallfürsorge der MA2, unter01/4000/94411 und 01/4000/94413, als Ansprechstelle zur Verfügung
  • Vertragsbedienstete und Lehrlinge: Rückfragen können an das Referat Pensionsservice und sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA2, unter 01/4000/94214 und 01/4000/94213, gerichtet werden.

Wir rechnen mit einigen unklaren Fällen bzw. Ablehnungen, die eventuell rechtlich ausjudiziert werden müssen. In diesen Fällen steht unseren Gewerkschaftsmitgliedern natürlich die kostenlose Rechtsvertretung der younion_Die Daseinsgewerkschaft zur Verfügung.

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Österreichweiter Protest um „fünf nach zwölf“ am 12. Mai

Gesundheitsberufe machen am Tag der Pflegenden gleichzeitig eine Minute Pause – „Wollen damit ein Signal setzen und Bewusstsein schaffen

Am Mittwoch, den 12. Mai 2021, dem Internationalen Tag der Pflegenden, ruft die „Offensive Gesundheit“, ein Verbund aus Arbeiter- und Ärztekammer sowie den Gesundheitsgewerkschaften, mehr als 400.000 Beschäftigte in den Gesundheitsberufe zu einer österreichweiten Protestaktion auf. Um exakt 12.05 Uhr („Fünf nach zwölf“) sollen alle gemeinsam eine Minute lang Pause machen und damit „die Welt des Pflege- und Gesundheitsbereiches für eine Minute stillstehen lassen“. Dokumentiert wird die Aktion jedes Einzelnen mit einem Foto, das man anschließend auf www.offensivegesundheit/5nach12.at hochladen kann. ****

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„Wir sind nur so stark wie jeder Einzelne der 400.000 Beschäftigten, und diese wollen wir am 12. Mai 2021, dem Internationalen Tag der Pflegenden, vor den Vorhang holen“, so die Vertreterinnen und Vertreter der „Offensive Gesundheit“. Sie wollen mit der Fotoaktion allen Betroffenen einen Moment des Innehaltens ermöglichen und diesen gleichzeitig visualisieren, um ihn als Botschaft in die ganze Welt hinausgehen lassen zu können.

„Viele unserer Beschäftigten sind bereits jetzt körperlich und psychisch am Limit“, erklärt die „Offensive Gesundheit“, die damit auch auf jüngste Umfragen in den Berufsgruppen verweist: „Emotionale und körperliche Überlastung sind mittlerweile keine Ausnahme mehr, und wir müssen unsere Kolleginnen und Kollegen davor schützen. Wir brauchen also eine sofortige Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch mehr Investitionen, um rasch gegensteuern zu können.“

„Bereits vor der Krise litten die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheits- und Pflegebereich unter massivem Personalmangel. Die Pandemie verstärkt diese Entwicklungen. Es braucht nicht noch mehr schöne Worte der Politik, sondern endlich eine adäquate Entlohnung, mehr Freizeit und dringend mehr Personal“, so die „Offensive“. Zusätzlich brauche es rasch „eine grundlegende Ausbildungsreform sowie Arbeitsbedingungen, die nicht nur die ausschließliche Versorgung von Patientinnen und Patienten und Klientinnen und Klienten ermöglichen, sondern auch Raum für das Menschliche lassen“.

Die Vertreterinnen und Vertreter der „Offensive Gesundheit“ wollen mit der Protestaktion ein Zeichen setzen und breites Bewusstsein für die angespannte Lage im Gesundheitsbereich in Österreich schaffen. Gerichtet ist die Aktion an alle politischen Verantwortlichen auf Bundes- sowie Landesebene, die für Verbesserungen und Entlastungen im Gesundheitssystem sorgen können. „Uns wurde viel in letzter Zeit versprochen, es ist nun an der Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen“, so die „Offensive Gesundheit“ abschließend.

(S E R V I C E – Die „Offensive Gesundheit“ ist eine gemeinsame Initiative der Arbeiterkammer Wien, der Ärztekammer für Wien, der ÖGB / ARGE – FGV Gesundheits- und Sozialberufe sowie der Gewerkschaften GÖD-Gesundheitsgewerkschaft, Gewerkschaft GPA, Gewerkschaft vida und younion _ Die Daseinsgewerkschaft – Hauptgruppe II. Mehr Informationen und Details finden Sie unter www.offensivegesundheit.at/5nach12.)

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Verhandlungserfolg für Teilzeitbeschäftigte

Die younion _ Die Daseinsgewerkschaft – Hauptgruppe II konnte für die Teilzeitbeschäftigten folgenden Verhandlungserfolg erzielen.

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WAS IST NEU:

Die neue Regelung sieht für die Abgeltung von Mehrstunden, die an Sonn- und Feiertagen bzw. im Nachtdienst zwischen 22.00 und 06.00 Uhr von Teilzeitbeschäftigten geleistet wurden – und nicht innerhalb der nächsten drei Monate in Freizeit konsumiert werden konnten – Folgendes vor: Abgeltung mittels Normalstundensatz zuzüglich 100 %igem Aufschlag (1:2) als Freizeit, monetär oder gemischt.

FÜR WEN:

Für alle Bediensteten, die vor dem 31.12.2017 (DO 1994 / VBO 1995) ein Dienstverhältnis zur Stadt Wien begründet haben.

AB WANN GILT DIESE REGELUNG:

Ab sofort. Zusätzlich konnten wir, als younion – Team Gesundheit – Hauptgruppe II, durchsetzen, dass die neue Regelung rückwirkend mit 01.04.2019 in Kraft tritt. Somit werden deine Mehrstunden rückwirkend nachverrechnet und ausbezahlt.

WANN WERDEN DIE RÜCKWIRKENDEN MEHRSTUNDEN AUSBEZAHLT:

Wenn uns Informationen über den genauen Zeitpunkt der Auszahlung von der Dienstgeberin bekannt sind, informieren wir umgehend.

Download: Flyer – Abgeltung Teilzeitbeschäftigte

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