BESCHLOSSEN! P-Schema & Zulagen K-Schema

Das P-SCHEMA und die ZULAGEN für das K-SCHEMA sind BESCHLOSSENE SACHE!

Am 27.06.2019 wurden die von der FSG verhandelten finanziellen Besserstellungen für die Beschäftigten der Pflege durch ein eigenes Schema im Wiener Landtag beschlossen. Ebenso wurden die weiteren erzielten finanziellen Verbesserungen für die Beschäftigen der MTDG, Hebammen, MAB und MTF im Wiener Stadtsenat fixiert.

Wie von uns angekündigt und versprochen gelten jetzt je nach Berufsgruppe, für alle vor dem 01. 01. 2018 Beschäftigten der Pflegeberufe das neue P-Schema, eine Zulage für das K-Schema und eine besoldungsrechtliche Zuordnung für die Pflegefachassistenz im P-Schema und in der Besoldung neu.

Wir konnten durchsetzen, dass die finanzielle Besserstellung für alle betroffenen Bediensteten rückwirkend ab dem 01. 01. 2019 gilt und mit August/September zur Auszahlung gelangen wird.

Damit erfüllen wir unser Versprechen gerade gegenüber jenen MitarbeiterInnen, für die ein Umstieg aufgrund des damit verbundenen Wechsels in das „Dienstrecht Neu“ oder aufgrund der bereits erreichten Gehaltsstufe keine Option darstellt.

Die P-Schemakarten, denen alle vor dem 01. 01. 2018 beschäftigten Pflegepersonen ihr neues Grundgehalt in der jeweiligen Gehaltsstufe entnehmen können, liegen in der Gewerkschaftsvertretung bereit.

 

TERMINE UND WICHTIGE ENTSCHEIDUNGEN

 

Auszahlung des P-Schemas und der Zulagen im K-Schema August/September

Es steht fest und wurde vereinbart: Die Differenz des Gehalts vom P-Schema zum K-Schema (inklusive der Differenz auf das höhere 13. Gehalt) wird rückwirkend mit Wirksamkeit 1. 1. 2019 an alle betroffenen Beschäftigten ausbezahlt. Die Auszahlung umfasst auch den Erhöhungsanteil aller seit 1. 1.2019 angefallenen Überstunden. Die vor 1. 1. 2018 eingetretenen Pflegebediensteten sind nun im P-Schema. Auch die Zulagen für die verbleibenden Berufsgruppen im K-Schema gelangen rückwirkend ab 1. 1.2019 zur Auszahlung.

Thema Umstieg ins neue dienstrecht:

Anfang Juli treffen sich VertreterInnen der Magistratsdirektion mit uns, um sich über die Positionen zum Thema Umstieg auszutauschen. Wir haben eine klare Haltung zu diesem Thema und fordern nach wie vor die freiwillige Möglichkeit zum Umstieg nach Ablauf des Evaluationszeitraums

Die Stadt entscheidet über die Umstiegsmöglichkeit bis Ende September, d.h. im September müssen die politischen EntscheidungsträgerInnen in der Stadt bekanntgeben, ob sie unserer Forderung nach einer freiwilligen, rechtssicheren Umstiegsmöglichkeit für alle Bediensteten erfüllen oder nicht. Je nach Antwort planen wir die weiteren Schritte.

Ihr Team Gesundheit mit Kämpferherz