Liebes Team Gesundheit!
Wir, die Hauptgruppe II, haben wir für Sie, beim Leiter des Vorstandsbereichs Personal, Herrn Mag. Martin Walzer, nachgefragt mit welchem Zeitpunkt die besoldungsrechtliche Abgeltung der Umkleidezeiten gemäß Punkt 1) und Punkt 2) der Rahmenvereinbarung zu rechnen ist sowie weitere wichtige Fragen gestellt.
Fragen Hauptgruppe II: Wann werden den Bediensteten die Umkleidezeiten gemäß Punkt 1b für den Zeitraum zwischen dem 01. Jänner 2019 bis 30. April 2019 besoldungsrechtlich korrekt abgegolten? Wann werden die Bediensteten die besoldungsrechtliche Abgeltung ihrer geleisteten Mehrstunden/Überstunden am Gehaltszettel wiederfinden?
Antwort des Leiters des Vorstandsbereichs Personal: Aus derzeitiger Sicht wird die Auszahlung voraussichtlich im Herbst 2020 erfolgen. Konkrete Auszahlungszeitpunkte können aus derzeitiger Sicht nicht bekannt gegeben werden. Es ist erfahrungsgemäß mit verzögerten Rückmeldungen der Dienststellen zu rechnen. In weiterer Folge müssen die einzelnen übermittelten Tabellen vom VB Personal zusammengeführt und stichprobenartig auf Plausibilität geprüft werden. Darüber hinaus führt auch die MA 2 Qualitätsprüfungen durch. Die mit der Anweisung/Auszahlung notwendigen Arbeitsschritte benötigen ebenfalls etwas Zeit und sind derzeit nicht konkret abschätzbar.
Fragen Hauptgruppe II: Wann werden den Bediensteten die Umkleidezeiten gemäß Punkt 2 der Rahmenvereinbarung für den Zeitraum zwischen dem 01. Jänner 2019 bis dato in ESF und On Duty besoldungsrechtlich korrekt abgegolten? Wann werden den Bediensteten die Umkleidezeiten gemäß der Ergänzung in Punkt 2 der Rahmenvereinbarung für den Zeitraum zwischen dem 01. Jänner 2019 bis dato in ESF und On Duty besoldungsrechtlich korrekt abgegolten?
Antwort des Leiters des Vorstandsbereichs Personal: Die Auszahlung von Jänner 2019 bis Jänner 2020 inkl. der ergänzten Bereiche in Punkt 2 der Rahmenvereinbarung wird aus derzeitiger Sicht ebenfalls voraussichtlich im Herbst 2020 erfolgen. Die Fragestellung „bis dato“ kann nicht nachvollzogen werden, da jedenfalls seit Februar 2020 eine Übergangslösung in den Dienstplanprogrammen implementiert ist, die eine monatliche Abgeltung (Freizeit, Kombi Freizeit/Auszahlung oder Auszahlung) der Umkleidezeiten vorsieht und im Zuge der monatlichen Abrechnungen zu vollziehen ist.
Frage Hauptgruppe II: Wie können die Bediensteten die Anzahl und Wertigkeit der abgegoltenen Umkleidezeiten nachvollziehen bzw. an welche Stelle können sie sich für Fragen diesbezüglich wenden?
Antwort des Leiters des Vorstandsbereichs Personal: Bezugnehmend auf die Nachverrechnung der Umkleidezeiten können die Ausmaße ausschließlich in der eigenen Dienststelle hinterfragt und abgefragt werden. Da die Dienststellen die Bewertungen der Nachverrechnungen selbst bestimmt durchführen, können keine konkreten Ansprechpartner bzw. Bereiche bekannt gegeben werden. Es ist davon auszugehen, dass in den Dienststellen unterschiedliche Ansprechpersonen bzw. Bereiche diesbezügliche Auskünfte erteilen können. Die Umkleidezeiten sind im Zuge der Auszahlung am Gehaltszettel unter den jeweiligen Über-/Mehrstundenkennzahlen ersichtlich. Die Auszahlung der Umkleidezeit erfolgt gemeinsam mit den monatlichen Mehrdienstleistungen/Überstunden und es ist daher nicht erkennbar, wie groß der Umkleidezeiten-Anteil tatsächlich ist.
Frage Hauptgruppe II: Wann ist mit einer technischen Unterstützung der Bediensteten bei der Administration der Umkleidezeit in den Dienstplanprogrammen zu rechnen?
Antwort des Leiters des Vorstandsbereichs Personal: Wie bekannt ist, gibt es bereits eine technische Unterstützung in Form der Übergangslösung ab 2020 in den Dienstplanprogrammen. Aus derzeitiger Sicht wird die vollständige Ausprogrammierung der Umkleidezeit, die einen Automatismus vorsieht, der unter gewissen Kriterien die Umkleidezeiten automatisch bucht, Anfang 2021 in den Dienstplanprogrammen implementiert sein.