Wussten Sie, dass…?
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Entgeltfortzahlung
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Wussten Sie, dass bei Krankheit, Kur (Reha) oder Unfall der Anspruch auf die Fortzahlung der Bezüge (Monatsbezug und Nebengebühren) in Abhängigkeit der Dauer des Dienstverhältnisses fortgezahlt werden:
- bei weniger als zwei Jahren für bis zu 6 Wochen
- Zwei Jahre für bis zu 9 Wochen
- Drei Jahre für bis zu 12 Wochen
- Fünf Jahre für bis zu 14 Wochen
- Acht Jahre für bis zu 16 Wochen
- bei Dienstunfall bis zu 26 Wochen
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Rufbereitschaft
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Wussten Sie, dass TeilzeitmitarbeiterInnen keine (Wohn-)Rufbereitschaften leisten dürfen?
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Verbrauch Erholungsurlaub
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Wussten Sie, dass einmal pro Jahr der Anspruch besteht, mindestens die Hälfte des jährlichen Erholungsurlaubes ungeteilt zu verbrauchen?
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