Wussten Sie, dass…?

  • Entgeltfortzahlung

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    • Wussten Sie, dass bei Krankheit, Kur (Reha) oder Unfall der Anspruch auf die Fortzahlung der Bezüge (Monatsbezug und Nebengebühren) in Abhängigkeit der Dauer des Dienstverhältnisses fortgezahlt werden:

      • bei weniger als zwei Jahren für bis zu 6 Wochen
      • Zwei Jahre für bis zu 9 Wochen
      • Drei Jahre für bis zu 12 Wochen
      • Fünf Jahre für bis zu 14 Wochen
      • Acht Jahre für bis zu 16 Wochen
      • bei Dienstunfall bis zu 26 Wochen
  • Rufbereitschaft

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    • Wussten Sie, dass TeilzeitmitarbeiterInnen keine (Wohn-)Rufbereitschaften leisten dürfen?

  • Verbrauch Erholungsurlaub

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    • Wussten Sie, dass einmal pro Jahr der Anspruch besteht, mindestens die Hälfte des jährlichen Erholungsurlaubes ungeteilt zu verbrauchen?