Gesundheitsberuferegister

Das Gesundheitsberuferegister ist eine Datenbank für Pflegeberufe und medizinisch-technische Dienste. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes.

    

In diesem Register sind Ausbildungen und besondere Schwerpunkte der registrierten Personen verzeichnet.

Dies hat für Berufsangehörige mehrere Vorteile. Dafür zuständig sind die Arbeiterkammer Österreich und die Gesundheit Österreich.

Die Registrierung selbst ist fünf Jahre gültig und es erfolgt keine automatische Verlängerung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Verlängerung.


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Häufige Fragen zum Gesundheitsberuferegister

Was sind die Vorteile des Gesundheitsberuferegister?

Einige Vorteile sind unter anderem:

  • Erleichterung beim Arbeitgeberwechsel, da das Zusammentragen und Vorlegen von Nachweisen nicht mehr notwendig ist. Arbeitgeber*innen können auf die im Gesundheitsberuferegister ausgewiesene Qualifikation und Eignung vertrauen.
  • Das Gesundheitsberuferegister bietet mehr Sicherheit, da sich Patient*innen online über die Ausbildungen, Arbeitsschwerpunkte und Zusatzqualifikationen informieren können. Das erhöht zum einen die Qualitätssicherheit und zum anderen die Wahlmöglichkeiten für Patient*innen.
  • Mit dem Register wird ein europäischer Standard erreicht, der die Berufsausübung und den Arbeitsplatzwechsel in ganz Europa erleichtert.
Werde ich über die bevorstehende Verlängerung informiert?

Ja, drei Monate vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatum wirst du von der Registrierungsbehörde informiert. Das Gültigkeitsdatum findest du auf der Rückseite deines Berufsausweises, auf deiner Registrierungsbestätigung oder im öffentlichen Register.

Ab wann kann die Berufsberechtigung verlängert werden?

Frühestens drei Monate vor Ablauf des Gültigkeitsdatum.

Wie funktioniert die Verlängerung?

Mittels Verlängerungsantrag:

Der Antrag kann auf der Webseite, indem du deine GBR-Nummer und dein Geburtsdatum eingibst angefordert werden. Der ausgefüllte Verlängerungsantrag kann an die Behörde (Arbeiterkammer) per E-Mail oder Post übermittelt werden. Eine persönliche Abgabe oder auch durch Dritte ist ebenfalls möglich. Nach Bearbeitung deines Verlängerungsantrages erhältst du von der Behörde eine Bestätigung und parallel erscheint die Verlängerung auch im öffentlichen Gesundheitsberuferegister.

Online:

Für die online Verlängerung benötigst du eine Handy Signatur oder ID Austria.

HIER findest du nähere Informationen zur Verlängerung.

Wie viel Zeit hat man zur Verlängerung?

Laut Gesetz hast du insgesamt sechs Monate Zeit, die Verlängerung durchzuführen: drei Monate vor Ablauf des Gültigkeitsdatum und drei Monate nach Ablauf des Gültigkeitsdatum.

Was passiert, wenn auf die Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit vergessen wird?

Innerhalb der drei Monate nach Ablauf des Gültigkeitsdatums:

  • Die Berufsberechtigung wird verlängert, als wäre der Antrag vor Ablauf des Gültigkeitsdatum erstellt.
  • Es gibt keine Auswirkungen auf den Stichtag, nach dem sich die neue Fünfjahresfrist berechnet.

Ab dem 4. Monat nach Ablauf des Gültigkeitsdatums:

  • Im öffentlichen Gesundheitsberuferegister ist ersichtlich, dass die Berufsberechtigung ruht.
  • Während dieser Zeit hast du keine aufrechte Berufsberechtigung.
  • Eine Berufsausübung ist ab diesem Zeitpunkt unzulässig.
  • Die Berufsberechtigung ist wieder aufrecht, sobald die Behörde die Verlängerung durchgeführt hat. Da die Behörde Verlängerungsanträge in der Reihenfolge ihres Eintreffens bearbeitet, kann die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen.
  • Der Stichtag für die Berechnung der neuen Fünfjahresfrist ändert sich - ausgehend vom neuen Verlängerungsdatum.
Welche persönlichen Änderungen und Nachweise sind der Behörde zu melden?

Namensänderung (hier braucht es ein Unterschriftblatt für den Berufsausweis)

  • Staatsbürgerschaft
  • Akademischer Grad
  • Sonderausbildung/en
  • Sozialbetreuungsberuf/e
Bekomme ich einen neuen Berufsausweis von der Behörde?

Es kann einige Zeit dauern (4-5 Wochen) bis er per Post zugeschickt wird aber sobald alles aktualisiert ist, findet man sich bereits im Berufsregister. Der neue Ausweis ist wieder 5 Jahre gültig.

Müssen bei der Verlängerung Fortbildungsstunden nachgewiesen werden?

Nein!

    

Auf Wunsch können für Gewerkschaftsmitglieder Informationsveranstaltungen oder Beratungen an Ihren Dienststellen durchgeführt werden.

Andrea Wadsack - Referentin der Hauptgruppe II, ist Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Registrierung.

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