Wiener Bedienstetengesetz

Das Wiener Bedienstetengesetz gilt für alle seit dem 1. Jänner 2018 neu angestellten Bediensteten der Stadt Wien und damit auch für jene, die beim Wiener Gesundheitsverbund zu arbeiten beginnen.

        

Häufige Fragen zum Wiener Bedienstetengesetz

        

Was ändert sich durch das Wiener Bedienstetengesetz?

Das Wiener Bedienstetengesetz hält unter anderem folgende Änderungen bereit:

  • Die siebente Urlaubswoche fällt weg.
  • Urlaub ohne Bezüge wurde von 10 auf 3 Jahre reduziert.
  • Die zweijährigen Gehaltsvorrückungen wurden abgeschafft.
  • Umreihungen, Höherreihungen und Rückreihungen möglich

Es besteht nun auch die Möglichkeit, dass du für andere Aufgaben eingesetzt wirst, sofern deine Tätigkeit im jeweiligen Bereich nicht mehr benötigt wird. Mit dieser Änderung kann auch eine Veränderung der Bezahlung einhergehen. In solchen Fällen beraten wir unsere Mitglieder gerne über ihre jeweiligen Möglichkeiten.

Gibt es Änderungen in der Besoldung?

Bisher galt: Je länger man beschäftigt bleibt, umso mehr verdient man.

Dieses sogenannte Senioritätsprinzip beinhaltete niedrige Einstiegsgehälter und hohe Gehälter gegen Ende der beruflichen Laufbahn. In vielen Gesprächen mit Beschäftigten wurde dieser Ansatz kritisiert und erwies sich nicht länger als zeitgemäß.

Das Wiener Bedienstetengesetz bereinigt nun diese Schwächen. Die Entlohnung ist damit leistungsgerecht und orientiert sich in der Besoldung nun weniger an der Dauer der Berufszugehörigkeit oder der individuellen Qualifikation, sondern mehr an der ganz konkreten Qualität der Ausübung der Tätigkeit.

Kann ich als Beamt*in oder Vertragsbedienstete umsteigen?

Ja, der Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz ist für alle Bediensteten mit einem aufrechten Dienstverhältnis zur Stadt Wien möglich, in ein Dienstverhältnis nach der Vertragsbedienstetenordnung 1995 oder der Dienstordnung 1994 aufgenommen wurden.


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Lohnt sich ein Umstieg ins Wiener Bedienstetengesetz?

Bevor du einen Wechsel anstrebst, solltest du dich mit folgenden Fragen beschäftigen:

  • Wie sieht es im neuen System mit meiner Abfertigung aus?
  • Welche Konsequenzen hat der Umstieg im Hinblick auf meinen Ruhestand? Oder eine mögliche Arbeitslosigkeit?
  • Werden meine Vordienstzeiten im vollen Ausmaß angerechnet?
  • Macht ein Umstieg in meinem Dienstalter/in meiner Gehaltsstufe noch Sinn?
  • Wie hoch wäre mein monatlicher Zugewinn nach einem Umstieg?
  • Habe ich durch einen Umstieg Verluste in der Lebensverdienstsumme?

Als Faustregel gilt: Je länger du im Altsystem beschäftigt bist, umso geringer würde der Vorteil bei einem Umstieg ausfallen, da die Gehaltskurve im neuen System flacher ist. Denn der Umstieg ins Wiener Bedienstetengesetz geht mit der neuen Besoldung einher, was deutlich höhere Einstiegsgehälter bedeutet, um einen Einstieg in die jeweilige Existenzschaffung zu erleichtern.

Welche Nachteile kann das Wiener Bedienstetengesetz mit sich bringen?
  • Allfällige bisherige sondervertragliche Vereinbarungen fallen weg
  • Es besteht kein Anspruch mehr auf Beamtenpension („Ruhebezug“). Die Stadt Wien leistet dafür einen Überweisungsbetrag nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in die gesetzliche Pensionsversicherung. Pensionsrechtlich wird man behandelt wie alle anderen vertraglich Bediensteten. Allerdings gibt es für eine Pension eine Wartezeit von fünf Jahren. Auch der Fälligkeitstermin in der Gehaltsabrechnung ändert sich: Statt am Monatsersten im Voraus ist das Gehalt am Monatsletzten im Nachhinein fällig.
  • Das Urlaubsausmaß kann sich verringern
  • Eventuell muss man eine Dienstausbildung (oder Teile davon) verpflichtend absolvieren.
  • Ein allfälliger Anspruch auf „Abfertigung Alt“ wird zum Umstiegszeitpunkt abgerechnet und gespeichert.
  • Beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis erhält man somit ggf. eine Mischung aus „Abfertigung Alt“ und „Abfertigung Neu“

        

        

MA 2 – Informationen zum Wiener Bedienstetengesetz

Die MA 2 stellt diverse Informationsangebote für dich bereit. Wer sich ernsthaft für den Umstieg interessiert, sollte dieses Angebot nutzen, bevor der eigentliche Umstiegsprozess begonnen wird.

Hier gibt’s vertiefende Informationen über das Intranet der Stadt Wien

Hier geht’s zu einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du vorgehen und was du bei einem Umstieg beachten musst.

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