Unterschied Gewerkschaft und Personalvertretung

GEWERKSCHAFT?

PERSONALVERTRETUNG?

      

In unserem beruflichen Alltag gibt es immer wieder Fragen oder Hürden zu bewältigen. In diesen Fällen steht dir entweder deine Gewerkschaft oder die örtliche Personalvertretung zur Seite. Aber an wen wende ich mich wann?

Die younion _ die Daseinsgewerkschaft ist eine Gewerkschaft, die mehr als 145.000 Mitglieder in ganz Österreich vertritt. Unsere Mitglieder kommen aus 200 verschiedenen Berufsgruppen, die in mehr als 2.000 österreichischen Städten und Gemeinden tätig sind.

Die Arbeit der younion _ die Daseinsgewerkschaft in Wien ist in 8 Hauptgruppen unterteilt. Die Einteilung der Mitglieder in diese Hauptgruppen erfolgt nach der beruflichen Zugehörigkeit. Hierdurch kann eine optimale Betreuung und Vertretung unserer Mitglieder gewährleistet werden. Diese erfolgt zu dem ohne örtliche Begrenzung.

Deine zweite Interessensvertretung ist die örtliche Personalvertretung. Diese unterstützt dich, wie der Name bereits verrät, vor Ort innerhalb deiner Dienststelle.

Mitwirkungsrechte und Zugehörigkeiten:

GEWERKSCHAFT

  • Grundlage sind die Statuten des Vereins ÖGB
  • Mitgliedschaft ist freiwillig
  • Vertretungsrechte ohne örtliche Begrenzung
  • Stärke durch MITGLIEDERZAHL
  • Freiwillige Beitragsleistung von 1 % des Bruttogehaltes
  • WAHLEN sind nur für Mitglieder alle 5 Jahre

PERSONALVERTRETUNG

  • Grundlage ist das Wiener Personalvertretungsgesetz
  • Für alle aktiven Bedienstete
  • Vertretungsrechte in der eigenen Dienststelle
  • Stärke durch GESETZ
  • Gesetzliche Beitragsleistung 0,0 % - 0,5 % des Bruttogehaltes
  • WAHLEN sind alle 5 Jahre für alle aktiven Bediensteten der Dienststelle

Viele Kolleg*innen wissen oft nicht, wo die Unterschiede sind. Die Zuständigkeiten und Vertretungsrechte möchten wir anhand einiger Beispiele erläutern:

    

Beispiel: Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte

Gewerkschaft

Die Gewerkschaft kämpft für ihre Mitglieder für faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Arbeitszeiten und ist bei allen dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen die beste Ansprechpartnerin.

Sie sorgt auch dafür, dass die Rechte der Arbeitnehmer*innen gewahrt bleiben und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen eingehalten werden. Ihre Zuständigkeit ist vom Dienstort unabhängig.

Eine Mitgliedschaft bietet aber auch im alltäglichen Leben Vorteile. Vergünstigungen für Urlaub, Einkauf aber auch zahlreiche Bildungsangebote und finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.

Der Gewerkschaftsbeitrag (steuerbegünstigt) beträgt 1% des Bruttogehaltes und kann ganz leicht über solche Vergünstigungen „zurück“ geholt werden.

Personalvertretung

Die Personalvertretung ist ortsgebunden an deine Dienststelle und sind deine unmittelbaren Ansprechpartner*innen. Die Personalvertretung gibt rechtliche Auskünfte bzw. Beratung und kontrolliert, dass alle Gesetze von der Dienstgeberseite eingehalten werden. Sie sind dein Sprachrohr.

Beendigungen von Dienstverhältnissen der Bediensteten, Anzeigen über Dienst(Arbeits)unfälle, Berufskrankheiten, Dienstzuteilungen und Abordnungen, Suspendierungen, Disziplinaranzeigen, sind einige von vielen Themen, über welche die Personalvertretung unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden muss.

    

Beispiel: Gehalt und Nebengebühren

Gewerkschaft

Die Gewerkschaft verhandelt jährlich mit der Regierung und der Dienstgeberin über Lohn- und Gehaltserhöhungen und verteidigt das 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Auch Nebengebühren werden jährlich von der Gewerkschaft verhandelt bzw. erweitert.

Personalvertretung

Nebengebühren können nur entsprechend des Nebengebühren-Kataloges ausgezahlt werden. Die Personalvertretung überprüft, ob alle angeführten Nebengebühren auch entsprechend ausgezahlt werden.

    

Beispiel: Dienstbekleidung

Gewerkschaft

Die Dienstgeberin muss ihren Mitarbeiter*innen Dienstkleidung zur Verfügung stellen. Die Gewerkschaft verhandelt, in welchem Ausmaß und in welcher Qualität dies stattfinden muss.

Personalvertretung

Die Personalvertretung achtet, dass die Umsetzung in ihrer Dienststelle gemäß der Vereinbarung erfolgt.


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